Bonner Pflichtfahrgebiet für Taxis

Bonner Pflichtfahrgebiet für Taxis

PflichtfahrgebietDas Bonner Pflichtfahrgebiet bezeichnet die Städte und Gemeinden in dem für alle Bonner Taxis Beförderungspflicht und Tarifpflicht besteht. Es umfasst die Städte und Kreise: Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Euskirchen, Erftkreis, Köln, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Neuwied und Ahrweiler.

Jeden Fahrauftrag zu einem Fahrziel innerhalb dieser Städte und Gemeinden muss jeder Fahrer auf dem kürzesten Weg ausführen. Dabei muss der Fahrpreisanzeiger eingeschaltet sein.

Ausserhalb dieses Bereichs darf der Fahrpreis frei vereinbart werden.