Festpreise
Fahrpreise für Taxifahrten werden grundsätzlich mit dem Fahrpreisanzeiger ermittelt. Es gibt nur wenige Ausnahmen.
So ist es verboten (§37 BOKraft) für Fahrten innerhalb Bonns oder im Umkreis von ca. 50 km (siehe Pflichtfahrgebiet) Festpreise zu vereinbaren oder Rabatte zu geben.
Ausnahmen vom Tarif sind z.B. Vergütungen von Krankenkassen. Solche Verträge sind jedoch genehmigungspflichtig.
Apropos Rabatt!
Sicher haben sie schon davon gehört, daß man im Taxigewerbe nicht reich werden kann. Um ein Einkommen zu erwirtschaften von dem ich leben kann, muß ich 60-70 Stunden pro Woche mit dem Taxi fahren. Der vorgeschriebene Taxitarif ist schon knapp kalkuliert, da ist keine Luft mehr für Rabatte drin.